Zwei Fragen an den Stadtrat

Datum: 16.12.2005

An den Stadtrat Kreuzlingen
z. Hd. Stadtammann Josef Bieri


Sehr geehrter Herr Bieri

In der Thurgauer Zeitung vom 8. Dezember 2005 konnten wir lesen, dass der Stadtrat von allen Restaurantbetreibern und sogar von Vereinswirten die Vorlage eines Haftpflichtversicherungsnachweises verlangt. Die Risiken aus dem Betrieb von Mobilfunkanlagen werden von der Schweizer Rückversicherung als ungleich höher eingestuft. Weshalb verlangt der Stadtrat keinen schriftlichen Versicherungsnachweise darüber, dass die Antennenbetreiber umfassend und vorbehaltslos gegen alle gesundheitlichen Schäden, hervorgerufen durch die nichtionisierende Strahlung ihrer Anlagen versichert sind?

Der Stadtrat von Amriswil hat in den vergangenen Tagen zwei Baugesuche für Mobilfunkantennen abgelehnt. Er setzt dabei das Umweltschutzgesetz konsequent um. Mit der Ablehnung zeigt er, wie wichtig ihm die Gesundheit der Einwohner und eine intakte Umwelt ist. Nachfolgend ein kurzer Auszug aus einem der beiden Einspracheentscheide:

Einspracheentscheid Pkt. 2.6 vom 1.November 2005:

  • Für den Stadtrat führt das strittige Baugesuch zu einer Verletzung des Vorsorgeprinzips gemäss Art. 1 Umweltschutzgesetz (USG). Darin ist statuiert, dass Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen geschützt werden sollen (Abs. 1). Im Sinne der Vorsorge verlangt Abs. 2 eine frühzeitige Begrenzung von Einwirkungen, welche schädlich oder lästig werden können.
  • Mit der unkoordinierten Häufung von Mobilfunk-Sendeanlagen und mit deren pilzartigem Auftreten insbesondere im Zentrumsbereich lassen die Netzbetreiber keine Vorsorge im Sinne von Art. 1 USG zu  Koordinations- und Planungsmöglichkeiten für die Bewilligungsbehörden existieren nicht. Gerade auch deshalb sind Ängste und Sorgen der Einsprecher verständlich. Aus diesen Gründen kann die nachgesuchte Baubewilligung nicht erteilt werden.
Diese Argumentation trifft auch für Kreuzlingen zu. Weshalb weisen Sie nicht alle aktuellen Antennenbaugesuche in Kreuzlingen mit einer ähnlichen Begründung zurück? Mit mutigen Entscheiden schützen Sie nicht nur die Kreuzlinger Bevölkerung und Umwelt, sondern erhalten auch Gewicht um Mobilfunkbetreiber zur dringend nötigen Koordination von Standorten und zur Reduktion von unnötig hoher Strahlungsleistung zu bewegen.


Mit freundlichen Grüssen

IG Strahlungsfreies Kreuzlingen







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