Mobilfunkantennen dürfen nicht bewilligt werden - neueste Bundesgerichtsentscheide.


Datum: 08.03.2006

An den Stadtrat Kreuzlingen
z. Hd. Stadtammann Josef Bieri


Sehr geehrter Herr Bieri

In unserem Schreiben vom 19. Feb. 2006, orientierten wir Sie über die irreführende Empfehlung des  Bundesamt für Umwelt. Das vorgeschlagene „Qualitätssicherungssystem“ widerspricht der seit 10. März 2005 geltenden Rechtsprechung. Das Bundesgericht verlangte vom Zürcher Verwaltungsgericht einen entsprechenden Fall neu zu beurteilen. Dies führte zu einem wegweisenden Urteil (Nr. VB 2006.00001 vom 8.2.06).

Da das vom BAFU vorgeschlagene System nicht betriebsbereit ist, müsse die
Baurekurskommission eine erteilte Baubewilligung widerrufen.

Auch die vom BAFU vorgeschlagene Übergangslösung einer Selbstkontrolle
durch die Mobilfunkbetreiber sei abzulehnen.

Die gerichtliche Beurteilung zeigt klar, dass die Bewilligung von Baugesuchen, die den Bundesgerichtsentscheid vom 10.5.05 (1A.160/2004) missachten, rechtswidrig ist. Dieser Verwaltungsgerichtsentscheid des Kantons Zürich ist ein Präjudiz.
Wir empfehlen Ihnen deshalb eindringlich, die Bewilligung für sämtliche Antennenbaugesuche zu verweigern.


Mit freundlichen Grüssen

IG Strahlungsfreies Kreuzlingen








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