Musterschreiben Stellungnahme NISV-Revision


Datum: 4. Februar 2009

Absender:

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Einschreiben
Bundesamt für Umwelt BAFU
Direktion
Herrn Bruno Oberle
3003 Bern



Datum: .....................................



Stellungnahme zur Revision der Verordnung über nichtionisierende Strahlung


Sehr geehrter Herr Oberle

Das Bundesamt für Umwelt plant eine Revision der bundesrätlichen Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) und hat aus diesem Grund zu einer Ver-nehmlassung eingeladen. Gerne mache ich von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Am 17. September 2007 hat die Europäische Umweltagentur EEA (www.eea.europa.eu) einen Bericht mit etwa 600 Seiten Umfang zu den Risiken nichtionisierender Strahlung vorgestellt. Der umfangreiche Bericht wurde von Mitarbeitern der EEA selbst und qualifi-zierten Wissenschaftern aus aller Welt verfasst und stellt den aktuellen Stand der For-schung auf diesem Gebiet dar (www.bioinitiative.org). Dem Bericht liegen etwa 2000 Stu-dien zu Grunde. Die EEA vergleicht das gesundheitliche Gefährdungspotential elektroma-gnetischer Felder für die Bevölkerungen mit demjenigen von Asbest, Nikotin, PCB oder verbleiten Treibstoffen. Es wird den Regierungen der europäischen Länder empfohlen, die geltenden Grenzwerte deutlich und rasch zu senken. Das EU Parlament hat inzwischen auf diesen Bericht reagiert und ihm mit 522 zu 16 Stimmen ebenfalls zugestimmt (Mittei-lung des EU Parlaments vom 3. Sept. 2008). Insbesondere empfindliche Bevölkerungs-gruppen wie Kinder und Schwangere sollen vor den gesundheitlichen Auswirkungen der Strahlung geschützt werden.

Auch Liechtenstein und die Region Brüssel haben eine Senkung der Grenzwerte für Mo-bilfunk weit unter das Niveau der Schweizer Anlagegrenzwerte gesetzlich verordnet. Die Regierung in Frankreich plant ebenfalls eine Senkung der noch geltenden Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung und beruft sich dabei auch auf die Studie der Bioinitiative bzw. der EEA. Die Parlamente der Bundesländer Salzburg und Steiermark haben vergleichbare Vorstösse unternommen, um eine Senkung der Grenzwerte zu erreichen.

Die Schweiz, obwohl Mitglied der Europäischen Umweltagentur, hat bislang nicht auf de-ren Empfehlung reagiert. Die vom BAFU in Auftrag gegebenen Bewertungen des Standes der Wissenschaft , auf die sich der Bundesrat bei der Grenzwertfestlegung stützt, berück-sichtigen die wissenschaftlichen und empirischen Fakten völlig ungenügend. Dem im Um-weltschutzgesetz postulierten Vorsorgeprinzip wird damit nicht Rechnung getragen.

Unsere Behörden und die Mobilfunkbetreiber verweisen regelmässig darauf, dass die An-lagegrenzwerte der NISV niedriger sind als die Immissionsgrenzwerte im europäischen Ausland und behaupten, dass damit dem Vorsorgeprinzip entsprochen sei. Viele Ver-gleichsmessungen zeigen jedoch, dass die Schweizer Bevölkerung in der Praxis keines-wegs besser geschützt ist als beispielsweise die Bevölkerung in Deutschland. Die Posi-tion, man müsse die Grenzwerte in der Schweiz nicht senken, da sie bereits zehnmal tiefer sind als im Ausland, ist somit nicht haltbar.

Rund um die Schweiz wurden die Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung also teils er-heblich gesenkt, oder es sind zumindest gesetzgeberische Bestrebungen im Gange, sie demnächst senken zu wollen. Die Schweiz droht in dieser Hinsicht ins Abseits zu geraten und ihrem Anspruch auf eine Vorbildrolle im Umweltbereich nicht mehr gerecht zu werden. Es ist an der Zeit, zugunsten der betroffenen Bevölkerung mit dem im Umweltschutzge-setz vorgeschriebenen Vorsorgeprinzip ernst zu machen, um eine sich anbahnende Kata-strophe für Mensch und Umwelt grösseren Ausmasses zu verhindern.

Ich stelle aus diesem Grund den Antrag, die Anlagegrenzwerte für Mobilfunkanlagen seien drastisch und so rasch als möglich zu senken. Der Zielwert muss dabei im Sinne der aktuellen Salzburger Vorsorgeempfehlungen bei 0,02 V/m für Orte mit empfindlicher Nutzung liegen. Es gibt genügend technische Möglichkeiten, um diese Forderung in der Praxis umzusetzen.

Ich bedanke mich für die Berücksichtigung meines Änderungsvorschlages.


Mit freundlichen Grüssen







Kopie an:
Bundesrat/Vorsteher UVEK, Moritz Leuenberger, Bundeshaus Nord, 3003 Bern





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