|
An den Stadtrat
Kreuzlingen
z.Hd. Stadtammann Josef Bieri
Sehr geehrter Herr Bieri
Während der letzten Tage überstürzten sich landesweit
die Ereignisse um neue Mobilfunkantennen. Die von uns schon
verschiedentlich bemängelte Berechnungspraxis bei
Antennen-Baugesuchen bietet keine Gewähr für die Einhaltung
der derzeit noch gültigen Strahlungsgrenzwerte. Zu dieser Einsicht
sind zwischenzeitlich die Kantone Wallis und Bern sowie die Stadt Bern
und in unserem Kanton die Stadt Amriswil gekommen. Sie haben kurzerhand
einen Antennenstopp verfügt (siehe Beilagen).
Wie die Diskussionsrunde am vergangenen Wochenende im Lokalfernsehen
zeigte, ist auf die zuständige Stelle beim Kanton Thurgau kein
Verlass. Der Amtstellenleiter Robert Bösch zeigte sich in geradezu
beispielloser Art als Lobbyist der Mobilfunkindustrie. Seine
Verharmlosung der Mobilfunkstrahlung mit Behauptungen wie
"gesundheitliche Auswirkungen seien nicht zu befürchten..., die
Grenzwerte seien genügend tief..., zuverlässige
Kontrollmessungen seien problemlos möglich..., es werde genau
geprüft und gemessen...", sind nicht nur skandalös sondern
entsprechen einfach nicht der Wahrheit.
Die Fakten sind:
- Der schädliche
Einfluss von Mobilfunkstrahlung auf Zellen und Lebewesen wurde in
vielen unabhängigen wissenschaftlichen Studien nachgewiesen.
- Die Anlagegrenzwerte
nach Strahlenschutzverordnung (NISV) basieren auf zweifelhaften
Industrievorgaben und müssten laut Experten mindesten hundertmal
tiefer sein.
- Herr Bösch hat
bis jetzt noch keine einzige Nachmessung von Antennen im Kanton
vorgenommen (gemäss seiner Aussage in der Fernsehdiskussion).
- Laut
Bundesgerichtsentscheid (BGE 1A.160/2004) vom 10.3.05 sind die max.
technischen Parameter bei geplanten Anlagen anzugeben und nicht
willkürlich angenommene. Die Baugesuche für die geplanten
Antennen in Kreuzlingen orientieren sich nicht daran. Für Robert
Bösch bringen diese bundesrichterlichen Auflagen ja sowieso nichts
(seine Aussage in der Fernsehdiskussion).
- Für die seit
etwa 2 Jahren gebauten UMTS-Anlagen gibt es keine rechtsgültigen
Messvorschriften. Bei den meisten Kantonen sind noch nicht einmal
geeignete Messeinrichtungen vorhanden und es wird bestenfalls mit
Behelfsmitteln gearbeitet. Dieser Umstand ist ein Skandal (auch hier
behauptet Robert Bösch das Gegenteil).
Die gegenwärtige
Praxis zeigt ganz klar, dass ein seriöser Vollzug der
bundesrätlichen Strahlenschutzverordnung auf Kantons- und
Gemeindeebene nicht gewährleistet ist. Es fehlen verbindliche
Richtlinien und Bundesgerichtsentscheide werden - obwohl seit
längerer Zeit bekannt - einfach missachtet. Aus den genannten
Gründen bitten wir Sie dringlich, dem in der Kantonsverfassung
festgeschriebenen Auftrag bezüglich dem gesundheitlichen Schutz
der Bevölkerung nachzukommen und sämtliche laufenden
Baugesuche für Mobilfunkantennen sofort zu sistieren.
Mit freundlichen Grüssen
IG Strahlungsfreies Kreuzlingen
|