SBB plant Antennenwildwuchs am Bodensee


15. September 2012


SBB wollen auch noch die Strecken Kreuzlingen-Schaffhausen und Kreuzlingen-Wil mit über 20 Mobilfunkantennen aufrüsten

Es ist hinlänglich bekannt, dass besonders die Bevölkerung in der Bodenseeregion schon längere Zeit übermässig unter dem grassierenden Antennenwildwuchs zu leiden hat. Im Grenzraum zwischen Deutschland und der Schweiz sind nämlich die Netze von mindestens acht Mobilfunkbetreibern empfangbar. Jetzt will die SBB die Region zusätzlich mit ihrem eigenen GSM-Rail Bahnfunknetz aufrüsten.

Neun Mobilfunkbetreiber mit jeweils zwei bis drei sich überlappenden Funknetzwerken zuzulassen, ist ein volkswirtschaftlicher Unsinn, der unter dem Mantel der neokonservativen Reform des Fernmeldewesens seine Blüten treibt.  Das Ganze wäre vergleichbar mit der irrwitzigen Forderung nach neun parallelen Eisenbahnlinien von Kreuzlingen nach Zürich, nur um damit den Wettbewerb unter den Anbietern fördern zu wollen. Folgende Strecken sind betroffen:

Strecke Kreuzlingen-Schaffhausen
Antennenstandorte in: Tägerwilen, Ermatingen, Berlingen, Steckborn, Eschenz, Etzwilen, Diessenhofen, St. Katharinental, Feuerthalen, Rafz, Schaffhausen. Frist für Einsprachen: 8. Oktober 2012

Strecke Kreuzlingen-Wil
Antennenstandorte in: Lengwil, Sigershausen, Berg, Weinfelden, Bussnang, Affeltrangen, Bettwiesen, Wil. Frist für Einsprachen: 17. September 2012

Strecke Kreuzlingen-Rorschach
Antennenstandorte in: Kreuzlingen, Münsterlingen, Güttingen, Uttwil, Romanshorn, Egnach, Arbon, Steinach, Horn, Rorschach. Frist für Einsprachen: Die Ausschreibung des Bahnfunkprojektes für diese Strecke erfolgte bereits im Juni 2010. Neben vielen Anwohnern, haben auch zahlreiche Gemeinden und der Kanton Einsprachen beim BAV gegen die geplanten Antennen eingereicht. Die Verfahren laufen noch.

Insgesamt sind über 30 zusätzliche Mobilfunkantennen auf diesen drei Strecken geplant oder teilweise schon realisiert worden. Der grösste Teil ist durch Einsprachen von Anwohnern, Gemeinden und Kanton blockiert.

Die Anliegen der betroffenen Anwohner

Die verschiedenen Einsprachen umfassen die folgenden Hauptkritikpunkte:
  1. Leistungsstarke Antennen mitten in Wohngebieten beeinträchtigen die Gesundheit der Anwohner, da die geltenden Grenzwerte nachweislich keinen ausreichenden Schutz bieten.

  2. Die vielen hohen Antennenmasten beeinträchtigen das Orts- und Landschaftsbild sowie Objekte die unter Denkmalschutz stehen.

  3. Die ideellen Immissionen der Antennen führen teils zu massiven Wertminderungen bei nahen Liegenschaften und damit zu einer materiellen Enteignung der Eigentümer.

  4. Einzelne Antennenmasten verstossen gegen planungsrechtliche Vorgaben von Gemeinden und Kanton.
  5. In Einzelfällen ist die elektromagnetische Verträglichkeit der Antennen nicht sichergestellt und es könnte die Elektronik von Maschinen, Geräten und Computern  benachbarter Unternehmen empfindlich gestört werden.

  6. Die SBB verstossen gegen ihre eingeschränkte Betriebsfunkkonzession.

  7. Die SBB halten sich nicht an das Vorsorgeprinzip.

Die Einsprecher verlangen von den SBB, dass sie - als ein aus Steuergeldern finanzierter Staatsbetrieb - mehr Verantwortung tragen und gegenüber der Bevölkerung in einer ländlichen Region mehr Rücksicht entgegenbringen. Zusammenfassend werden deshalb folgende Anpassungen bei den verschiedenen Bahnfunkprojekten und im Umgang  mit den Anwohnern verlangt:

  1. Keine leistungsstarken Antennenmasten mitten in Wohngebieten. Diese gehören an unbesiedelte Ortsränder oder auf nahe Hügel.

  2. Statt zusätzlicher Masten, sollen kleine Antennen mit möglichst geringer Sendeleistung an die bestehenden Fahrleitungsmasten installiert werden.

  3. Die örtlichen Gegebenheiten sollen gebührend berücksichtigt werden und insbesondere keine Antennen mehr in der Nähe von Schulen, Kindergärten etc. geplant werden.

  4. Mehr Transparenz und Offenheit gegenüber den lokalen Behörden und den Anwohnern hinsichtlich der Planungsabsichten.

  5. Sachliche und integere Information auf fachlicher Ebene.
  6. Die SBB sollten sich weniger wie im Stile eines mittelalterlichen Landvogts aufführen und im eigenen Interesse den ehrlichen Konsens mit den Anwohnern suchen.

Berücksichtigen die SBB diese berechtigten Anliegen gebührend, dann wird es ihnen gelingen, die Bahnfunkprojekte innert kürzester Zeit und ohne mehrjährigen Verzug durch Rechtsmittelverfahren realisieren zu können.




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